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Optische Aufwertung und einfache Wiedererkennung der Benutzer durch Initialen. Für jeden Benutzer wird aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens ein Avatar mit Zufallsfarbe generiert. Der Dienstplaner kann im Mitarbeiterdialog, im Reiter Stammdaten, die automatisch erzeugten Initialen und die Farbe des Avatars nach Belieben ändern. Pausen werden auf die Einhaltung gesetzlicher Regelungen geprüft. Die Prüfung berücksichtigt länderspezifische Vorgaben, wenn Sie dem jeweiligen Arbeitsbereich ein Land zugewiesen haben (zu erreichen im Hauptmenü unter Arbeitsbereiche). Falls erforderliche Pausenzeiten fehlen oder die Pausenzeiten zu kurz sind, werden Warnmeldungen sowohl bei der Zeiterfassung, als auch in den Dienstdetails angezeigt.
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Welche Regelungen und Gesetze werden im Dienstplan geprüft?
ein Thema hat Enno Tolzmann erstellt in: Tipps und Tricks
Die Software biduum prüft, ob Dienstplan und Arbeitszeiten den gesetzlichen oder hinterlegten Regelungen entsprechen. Sofern Prüfkriterien verletzt werden, erzeugt die Anwendung einer Warnungsmeldung. Der Dienstplaner oder der Mitarbeiter kann zu einem Dienst, der ein Prüfkriterium verletzt, einen Kommentar hinterlegen. Die folgenden Prüfkriterien werden derzeit von biduum getestet: Die Ruhepausen (Pausenzeiten) nach Arbeitszeitgesetz für Deutschland, Österreich und die Schweiz werden eingehalten. Die Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Diensten nach Arbeitszeitgesetz wird eingehalten. Die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche wird nicht überschritten. Die maximal zulässige Arbeitszeit eines Mitarbeiters pro Monat wird nicht überschritten. Die maximale monatliche Arbeitszeit des Mitarbeiters hinterlegen Sie im Reiter Mitarbeiter > Max Arbeitszeit. Mitarbeiter, für die ein Arbeitszeitkonto geführt wird, arbeiten nicht zu viel und nicht zu wenig. Das Saldo des Zeitkontos wird gelb bei erheblicher und rot bei starker Abweichung von einem ausgeglichenen Konto eingefärbt (Ampelkonto). Zum Weiterlesen: Lexikon Arbeitszeitgesetz (BRD)