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  1. Die Software biduum prüft, ob Dienstplan und Arbeitszeiten den gesetzlichen oder hinterlegten Regelungen entsprechen. Sofern Prüfkriterien verletzt werden, erzeugt die Anwendung einer Warnungsmeldung. Der Dienstplaner oder der Mitarbeiter kann zu einem Dienst, der ein Prüfkriterium verletzt, einen Kommentar hinterlegen. Die folgenden Prüfkriterien werden derzeit von biduum getestet: Die Ruhepausen (Pausenzeiten) nach Arbeitszeitgesetz für Deutschland, Österreich und die Schweiz werden eingehalten. Die Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Diensten nach Arbeitszeitgesetz wird eingehalten. Die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche wird nicht überschritten. Die maximal zulässige Arbeitszeit eines Mitarbeiters pro Monat wird nicht überschritten. Die maximale monatliche Arbeitszeit des Mitarbeiters hinterlegen Sie im Reiter Mitarbeiter > Max Arbeitszeit. Mitarbeiter, für die ein Arbeitszeitkonto geführt wird, arbeiten nicht zu viel und nicht zu wenig. Das Saldo des Zeitkontos wird gelb bei erheblicher und rot bei starker Abweichung von einem ausgeglichenen Konto eingefärbt (Ampelkonto). Zum Weiterlesen: Lexikon Arbeitszeitgesetz (BRD)
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