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  1. Ein Minijobber darf bis zu 450 € im Monat verdienen. Diese Grenze darf maximal in zwei Monaten pro Kalenderjahr überschritten werden, sofern der Mitarbeiter im Durchschnitt nicht mehr als 450 € pro Monat verdient. Bei einer zweiten Minijob-Variante darf der Mitarbeiter nur kurzzeitig für maximal 70 Arbeitstage pro Jahr beschäftigt werden. Die Bezahlung spielt hier keine Rolle. Wir wollen hier nur den Fall des 450 € -Minijobbers betrachten. Im Dienstplan rechnen wir nur mit Arbeitszeit, da wir die Vergütung nicht kennen. Deshalb müssen Sie die 450 € in eine maximale monatliche Arbeitszeit umrechnen. In biduum können Sie diese im Bereich Max. Arbeitszeit in den Mitarbeiterdaten hinterlegen: Die hinterlegte maximale Arbeitszeit wird bei der Dienstplanung von biduum stetig überprüft. Sollten Sie durch die Planung eines Diensts diese Zeit überschreiten, warnt biduum Sie mit einem Hinweis in der linken unteren Ecke. Außerdem wird die Arbeitszeit des Mitarbeiters in der Mitarbeiterliste rot markiert: In den Dienstdetails können Sie kontrollieren mit wie vielen Stunden der Mitarbeiter überplant ist:
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