Natalie Kraiczi Geschrieben April 13, 2018 Share Geschrieben April 13, 2018 In biduum können Sie für Abwesenheiten wie Urlaub, Krank oder Elternzeit die Arbeitszeitbewertung nach Ihren Vorstellungen festlegen. Der Begriff Arbeitszeitbewertung steht für die Anrechnung auf dem Arbeitszeitkonto. Das heißt, bewertete Tage werden angerechnet. Nicht bewertete Tage werden nicht berücksichtigt und somit NICHT dem Konto gutgeschrieben. Grundsätzliche Einstellung Zugrunde liegt die entsprechende Einstellung unter Einstellungen > Abwesenheiten definieren. Für jede Abwesenheit, also jedes Kürzel, können Sie in diesem Dialog festlegen, wie die Arbeitszeit bewertet wird. Natürlich können Sie auch weitere Abwesenheiten wir Kur oder Elternzeit in diesem Dialog hinterlegen. Abwesenheiten werden nach Soll (Sollarbeitszeit) bewertet: Unabhängig davon, ob bereits Dienste geplant sind oder der Dienstplan veröffentlicht ist, werden die Tage mit der im Vertrag festgelegten Sollarbeitszeit bewertet (sehen Sie hierzu im Reiter Mitarbeiter > Vertrag). Ist keine Sollarbeitszeit hinterlegt, zählen alle selektierten Tage als unbewertet. Abwesenheiten werden nach Plan/Soll (Dienstplan / Sollarbeitszeit) bewertet: Falls die Abwesenheit nach Veröffentlichung des Dienstplans eingetragen wird, so werden die Tage anhand der Arbeitszeit des geplanten Dienstes bewertet. Andernfalls (vor Veröffentlichung) nach der Sollarbeitszeitverteilung im Reiter Mitarbeiter > Vertrag. Abwesenheiten haben keinen Einfluss auf das Arbeitszeitkonto mit der Einstellung Unbezahlt freigestellt: Nutzen Sie diese Option für Fehlzeiten wie z.B. Elternzeit wenn das Arbeitsverhältnis während der Abwesenheit ruht. Abwesenheiten mit der Einstellung Unbezahlt frei reduzieren das Arbeitszeitkonto: Mit dieser Option können Sie Abwesenheiten zum Zeitausgleich (z.B. Abbau von Überstunden) anlegen. Bewertung verändern Die Arbeitszeitbewertung einer Abwesenheit können Sie im Dialog Einstellungen > Abwesenheiten definieren jederzeit ändern. Die Änderung wirkt sich auf alle Abwesenheiten aus, die nach Änderung der Einstellung in den Dienstplan eingetragen werden. Bereits im Dienstplan eingetragene Abwesenheiten sind von der Änderung der Arbeitszeitbewertung nicht betroffen. Sie können nach Bedarf für jeden einzelnen Tag, das heißt jede Zelle separat die Bewertung überschreiben. Setzen Sie hierzu das Häkchen und tragen Sie die zu bewertende Zeit ein. Wissenwertes (Zusammenfassung) 1) Entscheidend für die Bewertung sind neben den Einstellungen a. der Veröffentlichungszustand des Dienstplans und b. die Sollarbeitszeitverteilung des Mitarbeiters im Reiter Mitarbeiter > Vertrag. 2) Ob eine Abwesenheit bewertet ist oder nicht, erkennen Sie im Dienstplan anhand der Schraffur der Zelle. 3) Nutzen Sie den Ansichtsmodus BEWERTETE ARBEITSZEITEN, um für jede Abwesenheit (und jeden Dienst) die Arbeitszeitbewertung pro Tag zu sehen. 4) Dienste, die als Verfügungsdienst oder Schattendienst markiert sind, fließen nicht in die Arbeitszeitbewertung von Abwesenheiten (Urlaub, Krank) ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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