Simone Litterst Geschrieben November 27, 2023 Share Geschrieben November 27, 2023 Genehmigung des Dienstplans Die Genehmigung des Dienstplans ist in vielen Betrieben verpflichtend. Sie kann in biduum nun pro Arbeitsbereich aktiviert werden. Damit kann festgelegt werden, dass ein Dienstplan vor seiner ersten Veröffentlichung durch einen berechtigten Benutzer - typischerweise einen Vorgesetzten - genehmigt werden muss. Einstellung bei Arbeitsbereichen Aktivieren Sie die monatliche Genehmigungspflicht für Dienstpläne pro Arbeitsbereich. Stellen Sie das Ende der Genehmigungspflicht ein, damit auch ohne Genehmigung immer ein Dienstplan vorliegt. Recht Genehmigung Vergeben Sie das Recht zur Genehmigung eines Dienstplans pro Arbeitsbereich. Das Recht zur Genehmigung erfordert das Recht zur Dienstplanung für den jeweiligen Arbeitsbereich. Genehmigung anfragen Wenn Sie für einen Arbeitsbereich die Genehmigungspflicht aktiviert haben, müssen Dienstplaner vor der ersten Veröffentlichung die Genehmigung anfragen. Der Plan kann nicht einfach direkt veröffentlicht werden. Eine angefragte Genehmigung kann zurückgezogen werden, wenn Änderungen nötig sind. Während einer Genehmigungsanfrage können Sie keine (Plan-)Änderungen im angefragten Zeitraum vornehmen. Genehmigungsanfrage genehmigen oder ablehnen Als Genehmiger können Sie eine Anfrage zur Dienstplangenehmigung mit Begründung ablehnen oder genehmigen. Mit einer Genehmigung wird der Dienstplan gleichzeitig auch veröffentlicht. Nach dem Ablehnen kann der Dienstplaner nachbessern und eine neue Genehmigung anfragen. Implizit genehmigen Als Genehmiger sind Sie gleichzeitig Dienstplaner für einen Arbeitsbereich. In diesem Fall können Sie einen Dienstplan direkt veröffentlichen und damit implizit genehmigen. Ende der Genehmigungspflicht Wird das eingestellte Ende der Genehmigungspflicht erreicht (z. B. 7 Tage vor Monatsbeginn), kann ein Plan auch ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Link zu diesem Kommentar
Recommended Posts